Kontakt
Fricke Behindertenfahrzeuge GmbH
Geschäftsführer Julian Fricke
Bürgermeister-Brötje-Straße 40
26180 Rastede

Telefon: 04402 9728575
Öffnungszeiten: Mo. bis Do. 07:00 – 17:15 Uhr | Fr. 08:00 – 12:00 Uhr | Samstags nach Vereinbarung
Wer fördert Ihr Fahrzeug?
Wenn Sie nicht eine so genannte „nur vorübergehende Behinderung“ haben – also eine Behinderung, die mehr als sechs Monate anhält – und auf Ihr Fahrzeug angewiesen sind, haben Sie ein Anrecht auf Kraftfahrzeughilfe. Auf ein Fahrzeug angewiesen zu sein, bedeutet, dass Sie ansonsten nicht zu Ihrem Arbeits- oder Ausbildungsplatz gelangen bzw. nicht an einer Maßnahme der beruflichen Förderung teilnehmen könnten.
Dieses Anrecht besteht auch, wenn Sie nicht selber fahren würden, aber gewährleisten können, dass jemand anders Sie fährt. Förderung gibt es in manchen Fällen auch für die Eltern von Kindern mit Behinderung. Aus Kostengründen kann entschieden werden, einen Fahrdienst einzusetzen.
Gesetzliche Grundlage der Zuschüsse für Fahrzeugumrüstung bzw. -anschaffung sind das SGB IX und sowie die Kfz-Hilfeverordnung (KfzHV).
Welcher Leistungsträger in Ihrem Fall zuständig, sehen Sie in dieser Übersicht:
Beamte und Selbständige | Integrationsamt |
Arbeiter/innen und Angestellte (mehr als 15 Jahre im Berufsleben) |
Deutsche Rentenversicherung Bund |
Arbeiter/innen und Angestellte (weniger als 15 Jahre im Berufsleben) |
Bundesagentur für Arbeit |
Beschäftigte mit Teilerwerbsminderungsrente | Rentenversicherung |
Arbeitslose mit Aussicht auf Arbeit | Bundesagentur für Arbeit / Integrationsamt |
Auszubildende | Bundesagentur für Arbeit |
Schüler/innen und Studierende | Integrationsamt als Träger der Sozialhilfe |
Soldaten oder Kriegsversehrte | Integrationsamt / Versorgungsamt |
Opfer eines Arbeits- oder Wegeunfalls | Berufsgenossenschaften |
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