Wenn Sie nicht eine so genannte „nur vorübergehende Behinderung“ haben – also eine Behinderung, die mehr als sechs Monate anhält – und auf Ihr Fahrzeug angewiesen sind, haben Sie ein Anrecht auf Kraftfahrzeughilfe. Auf ein Fahrzeug angewiesen zu sein, bedeutet, dass Sie ansonsten nicht zu Ihrem Arbeits- oder Ausbildungsplatz gelangen bzw. nicht an einer Maßnahme der beruflichen Förderung teilnehmen könnten.