Behindertengerechtes Auto:
Kostenübernahme möglich?​

Kostenübernahme für Behindertengerechte Autos: Wo beginnen

Unser Ziel ist es, Ihnen die Mobilität zu erleichtern, indem wir Ihnen helfen, die finanziellen Hürden zu überwinden.

Hier stellen wir Ihnen eine Übersicht über fünf wesentliche Fördermöglichkeiten vor, die Ihnen zur Verfügung stehen könnten:

  1. Rabatte für Neuwagen: Profitieren Sie von erheblichen Nachlässen auf den Listenpreis bei führenden Automarken. Diese Rabatte sind speziell für Menschen mit einer Schwerbehinderung konzipiert und können bis zu 26% betragen.

  2. Kfz-Hilfe und Rechner: Als berufstätige Person mit Schwerbehinderung können Sie einkommensabhängige Zuschüsse für den Kauf oder Umbau Ihres Fahrzeugs in Anspruch nehmen. Mit unserem praktischen Rechner können Sie schnell Ihren möglichen Zuschuss berechnen.

  3. Stiftungen: Verschiedene Stiftungen bieten finanzielle Unterstützung für die Anschaffung oder den Umbau eines behindertengerechten Fahrzeugs, insbesondere in Notlagen.

  4. Eingliederungshilfe: Diese Leistungen unterstützen Sie bei der Finanzierung von Fahrzeuganpassungen, wenn öffentliche Verkehrsmittel nicht ausreichen oder eine Nutzung unwirtschaftlich ist.

  5. Steuerersparnis: Mit bestimmten Merkzeichen auf Ihrem Schwerbehindertenausweis können Sie eine Reduzierung oder sogar Befreiung von der Kfz-Steuer erreichen.

Kostenübernahme: Wann habe ich Anspruch auf Förderung eines behindertengerechte Autos?

Mobilität ist für erwerbstätige Personen und Menschen in Ausbildung oder Studium besonders wichtig. Viele Berufe, lassen sich ohne den täglichen Weg zum Arbeitsplatz nicht ausüben. Es gibt verschiedene Leistungsträger die zur Förderung eines behinderten-KFZ oder einer Fahrhilfe in Frage kommen. Voraussetzung ist …:

  • Sie sind auf die Nutzung eines KFZ angewiesen (Erwerbstätigkeit, Studium, Ausbildung)
  • Sie sind nicht nur vorübergehend auf das KFZ angewiesen (idR länger als 6 Monate)
  • Sie selbst könnten ein Fahrzeug führen oder es stehen Personen als Fahrer bereit (Eltern, …)
  • Es liegt eine Schwerbehinderung des höchsten Grades vor (100 %)
  • Es besteht das Merkzeichen “aG” – Außergewöhnlich gehbehindert
  • Der Antrag muss vor Abschluss eines Kaufvertrages bei dem zuständigen Leistungsträger gestellt werden
  • Der zukünftige PKW wird auf die behinderte Person zugelassen

TIPP: besonders beliebt sind VW Caddy mit Heckrampe

„Hochdachkombis“ wie der VW Caddy eignen sich sehr gut zum Rollstuhl-gerechten Umbau durch sogenannten „Heckausschnitt“. Aber auch Fahrzeuge anderer Hersteller kommen in Frage. So werden häufig auch Citroen Berlingo mit Rampe und Opel Combo rollstuhlgerecht umgebaut.

Jan

Ihr Ansprechpartner:
Jan Thomas
04402 / 972 85 75

Fragen Sie gerne unverbindlich an, welche Fahrzeuge wir anbieten können!​

Behindertengerechter Umbau KFZ - Welche Kosten werden übernommen?

Besteht eine Förderungsberechtigung und sind o.g. Faktoren eingetroffen, werden die Kosten des Kaufs des Fahrzeugs bis zu 9.500 EUR übernommen und zusätzlich alle Kosten eines KFZ-Umbaus. Dies betrifft sowohl Umbauten mit dem Ziel, das Auto weiterhin selbst zu fahren (Selbstfahrer / Aktivfahrer) und auch den Umbau des KFZ für die Rollstuhlaufnahme (Mitfahrer / Passivfahrer) über eine Heckrampe für den Rollstuhl.

Behinderten Umbau von Gebrauchtwagen - Welche Kosten werden übernommen?

Bei aufwändigeren Umbauten (Heckklappe) werden in der Regel Neuwagen-Umbauten gefördert, damit Umbaukosten und Fahrzeugwert in einem vernünftigen Verhältnis stehen. Gebrauchtwagen werden dann gefördert, wenn der Zeitwert noch rund 50 % des Neuwagenpreises beträgt. Die Faustregel ist hierbei: Das KFZ ist nicht älter als 3 Jahre und es wurden nicht mehr als 50.000 KM zurückgelegt. Beachten Sie, dass einige Fahrzeughersteller Rabatte für Menschen mit Behinderung anbieten.

Höhe der Forderung bei Behindertenfahrzeugen ist einkommensabhängig

Die Förderhöhe ist einkommensabhängig und wird anhand der Fördertabelle der Bezugsgröße des §18 Abs. 1 SGB IV errechnet. Derzeit (2019) erhält damit derjenige die volle Förderung, der ein Nettoeinkommen bis zu 40% der Bezugsgröße von 3.115 EUR (Westdeutschland) verdient. Schrittweise nimmt die Förderung auf 16% Förderung bei bis zu 75 % der Bezugsgröße ab.

Förderung des Einbaus von Fahrhilfen zur behindertengerechten Nutzung

Werden lediglich Fahrhilfen (Multifunktionsdrehknopf, Linksgas, etc.) in ein bereits genutztes Fahrzeug nachgerüstet, werden die Umbaukosten bei Vorliegen der vorgenannten Bedingungen ebenfalls komplett übernommen – bis zur Höhe des maximalen Förderbetrages.

Binden Sie uns gerne früh in Ihren Such-Prozess mit ein

Wir bauen sowohl Neu- als auch Gebrauchtfahrzeuge nach den Wünschen unserer Kunden um. Zudem haben wir langjährige Erfahrungen im Handel mit Gebrauchtfahrzeugen. Viele Kunden treten an uns heran, um sich das passende Fahrzeug suchen zu lassen – ob bereits umgebaut oder als normalen Gebrauchtwagen, den Fricke Behindertenfahrzeuge dann professionell an die Bedürfnisse des Kunden anpassen kann.

Sie benötigen einen behindertengerechten Umbau oder einen Neuen oder Gebrauchten?

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Ihr Ansprechpartner: Jens