Kontakt
Fricke Behindertenfahrzeuge GmbH
Geschäftsführer Julian Fricke
Bürgermeister-Brötje-Straße 40
26180 Rastede
Telefon: 04402 9728575
Öffnungszeiten: Mo. bis Do. 07:00 – 17:15 Uhr | Fr. 08:00 – 12:00 Uhr | Samstags nach Vereinbarung
> Behindertenfahrzeuge mit Heckausschnitt
> Fahrzeuge mit Fahrhilfen
> kurzfristig lieferbar zum kleinsten Preis!
Behindertengerechte Fahrzeuge mit einer Rollstuhlrampe ermöglichen Mobilität für Rollstuhlfahrer als Mitfahrer im Fond des Fahrzeugs. Fricke Behindertenfahrzeuge rüstet Fahrzeuge rollstuhlgerecht um und kann Sie umfassend zum Thema Fahrzeuge mit Heckrampe beraten. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf: 04402 / 982 85 75
Moderne behindertengerechte Fahrzeuge werden sowohl mit Heckrampe als auch mit Seitenrampen ausgerüstet, um Rollstuhlfahrer komfortabel transportieren zu können. Heckrampen sind vorwiegend bei Hochdachkombis anzutreffen. Seitenlifte hingegen sieht man bei Vans und Kleinbussen, wie der Mercedes V-Klasse.
Zum Umbau eines Fahrzeugs zur rollstuhlgerechten Nutzung mit Rampe, wird ein sogenannter „Heckausschnitt“ vorgenommen. Das Heck des Fahrzeugs wird hierzu aufgeschnitten und der Mittelteil zwischen der Hinterachse entfernt.
Das Ziel ist der Einbau einer tieferen Wanne und nach unten versetzter Querträger. Somit kann eine Falt-Rampe in das Fahrzeug eingebaut werden und es wird flacherer Winkel beim Auffahren auf die Rampe mit dem Rollstuhl ermöglicht.
Hochdachkombis und Kleinbusse lassen sich auch behindertengerecht für Selbstfahrer umbauen: der Rollstuhlfahrer steuert dabei das Fahrzeug selbst.
Der Rollstuhlfahrer kann über die Heckrampe ins Fahrzeug fahren und sich danach auf einen Dreh-Sitz umsetzen. Danach wird dieser Sitz in die Fahr-Position umgeschwenkt.
Ihr Ansprechpartner:
Jan Thomas
04402 / 972 85 75
Fragen Sie gerne unverbindlich an, welche Fahrzeuge wir anbieten können!
Sie sollten die Anforderungen an das Fahrzeug möglichst genau bestimmen, bevor Sie sich für eine Lösung entscheiden. Soll es ein Komplett-Umbau (z.B. VW Caddy mit Heckrampe) oder genügt eine Fahrhilfe, die in Ihrem Fahrzeug nachgerüstet werden kann? Es gibt noch viele weitere Fragen, die beantwortet werden müssen. Schauen Sie sich hierzu gerne auch unseren Ratgeber an.
Es gibt einen regen Gebrauchtwagenhandel für behindertengerechte Fahrzeuge.
Schauen Sie gerne durch unsere aktuellen Angebote.
Wenn Sie nicht eine so genannte „nur vorübergehende Behinderung“ haben – also eine Behinderung, die mehr als sechs Monate anhält – und auf Ihr Fahrzeug angewiesen sind, haben Sie ein Anrecht auf Kraftfahrzeughilfe. Auf ein Fahrzeug angewiesen zu sein, bedeutet, dass Sie ansonsten nicht zu Ihrem Arbeits- oder Ausbildungsplatz gelangen bzw. nicht an einer Maßnahme der beruflichen Förderung teilnehmen könnten.
Grundsätzlich lassen sich die meisten Fahrzeuge von VW (und anderen Herstellern) behindertengerecht umbauen. Einschränkungen bestehen lediglich bei Komplett-Umbauten für Rollstuhl-Fahrer. Hier wird gerne das Modell „VW Caddy“ eingesetzt, da es eine hohe Dach-Höhe hat und sehr gut mit einer Heck-Rampe ausgestattet werden kann. Schauen Sie sich gerne aktuelle Modelle an gebrauchten Behindertenfahrzeugen und Neufahrzeugen an.
Eine pauschale Antwort ist kaum möglich. Wir unterscheiden bei Rollstuhl-gerechten Fahrzeugen zwischen „Selbstfahrern“ und „Mitfahrern“. Häufig sind Rollstuhl-Fahrzeuge für „Mitfahrer“ ausgelegt.
Für diese Umbauten (Komplett-Umbauten für Rollstohlfahrer, Rollstuhl-Lifte, Schwenksitze) werden überwiegend Hochdach-Kombis und Kleinbusse verwedet, da in diesen Fahrzeugen genug Platz zur Verfügung steht.
Für Rollstuhl-Fahrer, welche im Rollstuhl sitzend befördert werden möchten, werden „VW Caddy“ & „Renault Kangoo“ besonders gerne verwendet.
Die kosten für ein entsprechendes Fahrzeug variieren stark: Von der Nachrüstung eines einfachen Lenkknaufes für wenige Euro, bishin zum Rollstuhl Komplett-Umbau für über 10.000 Euro. Kontaktieren Sie uns gerne für eine schnelle Einschätzung Ihres Sachverhaltes am Telefon: 04402 / 972 85 75
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Ihr Ansprechpartner: Jens
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